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   VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774   

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VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774 (https://dejure.org/2021,3564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.02.2021 - 3 ZB 20.774 (https://dejure.org/2021,3564)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2021 - 3 ZB 20.774 (https://dejure.org/2021,3564)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBesG Art. 31 Abs. 2 S. 1; BeamtStG § 54 Abs. 3 S. 1; BayVwVfG Art. 47, Art. 48 Abs. 2; LlbG Art. 39 Abs. 2; VwGO § 105, § 114 S. 2; ZPO § 160 Abs. 3
    Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit

  • rewis.io

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten als förderliche hauptberufliche Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag einer Beamtin auf Vorverlegung des Beginns ihres Dienstantritts auf einen fiktiven Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 29.01.2010 - 5 B 21.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegungsanforderungen bei der Klagebefugnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Die Hinweispflicht konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs und zielt mit dieser Funktion insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (BVerwG, B.v. 29.1.2010 - 5 B 21.09 - juris Rn. 18 m.w.N.).

    Ein Gericht muss die Beteiligten grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffs hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Nach der Gesetzesbegründung zu Art. 31 Abs. 2 BayBesG (LT-Drs. 16/3200, S. 381 f.) ist Voraussetzung für eine hauptberufliche Tätigkeit, dass die Beschäftigung im fraglichen Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des oder der Betroffenen dargestellt hat, entgeltlich ausgeübt und mindestens in dem nach den beamtenrechtlichen Vorschriften zur Zeit dieser Tätigkeit zulässigen Umfang abgeleistet wurde (vgl. BVerwG, U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 11.6.2019 - 3 ZB 17.976 - juris Rn. 24).

    Ferner kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf die zu § 10 Abs. 1 Nr. 1 BeamtVG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.5.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19) zur versorgungserhöhenden Berücksichtigung von Vordienstzeiten eines Lehrers als ruhegehaltfähige Dienstzeit berufen, wonach es für die Hauptberuflichkeit genüge, wenn die Tätigkeit (hier im Teilprojekt 16) den überwiegenden Anteil der Arbeitskraft beanspruche und ihrem Umfang nach mindestens die Hälfte der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten einnehme, was sich im Fall der Klägerin aus den angebotenen Aufzeichnungen und den Arbeitsverträgen anderer Teilnehmer des Graduiertenkollegs ohne Stipendium mit einem Stellenumfang von 0, 5 ergebe.

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. z.B. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - juris 15).
  • BVerwG, 30.11.2018 - 2 B 40.18

    Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit für Beamte des Vollzugsdienstes;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG geht Empfehlungen des Streitwertkatalogs vor (BVerwG, B.v. 30.11.2018 - 2 B 40.18 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 12.9.2018 - 2 B 23.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 12.09.2018 - 2 B 23.18

    Festsetzung von Erfahrungszeiten bei der Bundespolizei; Nichtberücksichtigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Die gesetzliche Regelung des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG geht Empfehlungen des Streitwertkatalogs vor (BVerwG, B.v. 30.11.2018 - 2 B 40.18 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 12.9.2018 - 2 B 23.18 - juris Rn. 16).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Gegenteiliges folgt auch nicht aus dem klägerseits zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs (U.v. 9.10.2009 - V ZR 178/08 - juris Rn. 11 ff., 17) zur tatsächlichen Vermutung im Rahmen des § 138 BGB, wonach von einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung auf die verwerfliche Gesinnung des hiervon begünstigten Vertragsteils zu schließen sei.
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Das vom Bevollmächtigten angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (v. 28.2.1975 - IV C 30.73 - juris), wonach ein gebundener Verwaltungsakt grundsätzlich nicht in einen Ermessens-Verwaltungsakt umgedeutet werden kann, führt hier schon mangels notwendiger Umdeutung nicht weiter.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2019 - 1 A 740/16

    Ausüben einer Tätigkeit im Umfang nach mit weniger als der Hälfte der regulären

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Sie dienen nicht dazu, eine Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten, sondern dazu, einen höheren akademischen Grad und damit einen weiteren Bildungsabschluss zu erlangen (OVG NW, U.v. 9.4.2019 - 1 A 740/16 - juris Rn. 64).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Dass ein Beweisantrag - wie vorliegend - nicht gestellt wurde, ist nur dann unerheblich, wenn sich dem Gericht auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag eine weitere Ermittlung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (stRspr vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47.10 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 05.04.2017 - 3 B 15.238

    Vorbereitung einer Promotion als ruhegehaltsfähige Vordienstzeit eines Professors

    Auszug aus VGH Bayern, 15.02.2021 - 3 ZB 20.774
    Soweit die Klägerin unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des BayVGH (U.v. 5.4.2017 - 3 B 15.238 - juris Rn. 21) geltend macht, es sei Beginn und Ende der Vorbereitungszeit einer Promotion nachzuweisen, jedoch nicht, wann innerhalb des maßgeblichen Zeitraum mit welcher Intensität an der Promotion gearbeitet worden sei, betrifft dies den Sonderfall der Ruhegehaltsfähigkeit der wissenschaftlichen Qualifikationszeiten von Professoren nach Art. 22 Satz 2 BayBeamtVG und ist auf das hiesige Verfahren nicht übertragbar.
  • VGH Bayern, 18.01.2011 - 8 ZB 10.2239

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anforderungen an die Darlegung von

  • VGH Bayern, 11.06.2019 - 3 ZB 17.976

    Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Bemessung des Grundgehalts bei einem

  • VG Bayreuth, 18.02.2020 - B 5 K 18.777

    Anrechnung von förderlichen Vorbeschäftigungszeiten zur fiktiven Vorverlegung des

  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 6 ZB 03.3369
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2023 - 1 L 97/22

    Anerkennung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit im Wege der

    Bei Promotions- und Habilitationszeiten handelt es sich um Ausbildungszeiten, die nicht dazu dienen, eine Lebensgrundlage zu schaffen oder zu erhalten, sondern dazu, einen höheren akademischen Grad und damit einen weiteren Bildungsabschluss zu erlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 2009 - 2 C 63.08 -, juris Rn. 18 ff. zur Anwendbarkeit von § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG a. F. auf Habilitationszeiten; OVG NRW, Urteil vom 9. April 2019 - 1 A 740/16 -, juris Rn. 64; BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2021 - 3 ZB 20.774 -, juris Rn. 13, jeweils zur Promotion bzw. zum Promotionsstudium; s. auch Kümmel, BeamtVG, Loseblattwerk, § 12 BeamtVG Rn. 50 f.).

    Derartige Ausbildungszeiten, in denen keine Berufserfahrung erworben werden kann, sind deshalb keine Zeiten einer beruflichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2017 - 2 C 25.16 -, juris Rn. 14 zu § 28 Abs. 1 Satz 1 BBesG Bln; OVG NRW, Urteil vom 9. April 2019, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 15. Februar 2021, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 1 ZB 21.2897

    Stellplatzbedarf bei Nutzungsänderung

    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 38).
  • VG Köln, 17.07.2023 - 15 K 5714/21
    vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.2017 - 2 C 25.16 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - 1 A 740/16 -, juris, Rn. 64; OVG Lüneburg, Beschl. v. 28.07.2021 - 5 LA 69/20 -, juris, Rn. 17; BayVGH, Beschl. v. 15.02.2021 - 3 ZB 20.774 -, juris, Rn. 13; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.07.2022 - 12 K 2949/21 -, juris, Rn. 34; VG Düsseldorf, Urt. v. 26.06.2020 - 26 K 5362/17 -, juris, Rn. 52, 59.

    vgl. OVG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - 1 A 740/16 -, juris, Rn. 64; BayVGH, Beschl. v. 15.02.2021 - 3 ZB 20.774 -, juris, Rn. 13; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.07.2022 - 12 K 2949/21 -, juris, Rn. 34.

  • VGH Bayern, 19.04.2021 - 1 ZB 19.61

    Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes

    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - BVerfGE 74, 1), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 06.09.2022 - 3 ZB 21.1931

    Erwerbstätigkeit neben dem Studium keine sonstige hauptberufliche

    Ihre Beantwortung ändert nichts an der grundsätzlichen Notwendigkeit, den jeweiligen "Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit" zu ermitteln (vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 13; VG Bayreuth, U.v. 22.6.2021 - B 5 K 20.279 - BeckRS 2021, 46878 Rn. 22, 23).
  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 3 ZB 21.1244

    Abgelehnte Berufungszulassung hinsichtlich der Anerkennung eines Dienstunfalls

    Ansonsten besteht im Grundsatz keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten seine Auffassung jeweils vor dem Ergehen einer Entscheidung zu offenbaren (vgl. BVerfG, B.v. 5.11.1986 - 1 BvR 706/85 - juris Rn. 15), weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, B.v. 29.1.2010 a.a.O. m.w.N.; BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - juris Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 22.06.2021 - B 5 K 20.279

    Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter während eines

    Während dieser Zeiten stand die persönliche Aus- und Weiterbildung des Klägers, also das Masterstudium, und nicht die berufliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Vordergrund (vgl. dazu BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774).
  • VG Augsburg, 27.05.2021 - Au 2 K 20.491

    Arbeitnehmer, Widerspruchsbescheid, Beamte, Bescheid, Studiengang, Anerkennung,

    Im Rahmen von Art. 31 Abs. 2 Satz 1 BayBesG können jedoch nur "sonstige" Zeiten anerkannt werden, die über den Qualifikationserwerb hinausgehen (vgl. Ziff. 31.2.1 Satz 1 BayVwVBes; so zur Parallelvorschrift des Art. 39 Abs. 2 Nr. 2 LlbG BayVGH, B.v. 15.2.2021 - 3 ZB 20.774 - BeckRS 2021, 2834 Rn. 18).
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